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Verordnung über die Prüfung zum zertifizierten Verwalter nach dem Wohnungseigentumsgesetz – ZertVerwV

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1(Fundstelle:
2BGBl. I 2021, 5186)

(Name, Vorname)
geboren am in
wohnhaft in
hat am
vor der Industrie- und Handelskammer …
die Prüfung zum zertifizierten Verwalter erfolgreich abgelegt.
(Stempel/Siegel)
(Ort und Datum) (Unterschrift)
Seite zuletzt aktualisiert am 20. Dezember '25