α
ZertVerwV
print
Verordnung über die Prüfung zum zertifizierten Verwalter nach dem Wohnungseigentumsgesetz – ZertVerwV
arrow_left
Anlage 2 (zu § 6 Absatz 2 Satz 1)
link
anchor
1
(Fundstelle:
2
BGBl. I 2021, 5186)
(Name, Vorname)
geboren am
in
wohnhaft in
hat am
vor der Industrie- und Handelskammer …
die Prüfung zum zertifizierten Verwalter erfolgreich abgelegt.
(Stempel/Siegel)
(Ort und Datum)
(Unterschrift)
Seite zuletzt aktualisiert am 20. Dezember '25
Impressum
Datenschutzerklärung